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Maßschuhmacher/-in

Wenn die Zeit für ein Paar Schuhe “abgelaufen“ scheint oder jemand eine Maßanfertigung wünscht, dann bist du als Maßschuhmacher/-in gefragt.

Handarbeit für die Füße
Du bist auch die richtige Anlaufstelle, wenn Kunden Neuanfertigungen nach Maß wünschen. Dabei zeigst du Kreativität und umfangreiches Können. Weitreichende Materialkenntnisse gehören ebenso dazu wie das Wissen über den fußgerechten Schuhaufbau. Zudem führst du Änderungen aus, arbeitest etwa Fußstützen oder Verstärkungen ein, damit Schuhe auf Schritt und Tritt bequem sitzen. Manchmal bringst du Schuhe auch durch neue Absätze, Sohlen oder eine Färbung auf Vordermann. Daher bist du immer über die aktuellen Farben und Modetrends informiert.

Wissen, wo der Schuh drückt
Bei vielen Aufgaben erleichtern dir moderne Maschinen die Arbeit. Aber dennoch brauchst du als Maßschuhmacher/-in eine sichere Hand für die Materialauswahl und deine handwerkliche Arbeit. Wenn du noch dazu auf deine Kunden eingehen kannst, baust du dir mit sachkundiger Beratung einen zufriedenen Kundenkreis auf.

 

Infos zur Ausbildung

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  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
  • Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
  • Kundenbetreuung und -beratung
  • Beurteilen und Einsetzen von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen
  • Herstellen und Bearbeiten von Schuhböden
  • Durchführen von Reparaturarbeiten
  • Herstellen und Bearbeiten von Schaftteilen
  • Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen
  • Anatomie, Physiologie und Pathologie der Bewegungs- und Stützorgane
  • Anfertigen von Fußumrisszeichnungen, Trittspuren, fußgerechten Zurichtungen sowie Fußbettungen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

Ausbildungsdauer:
3 Jahre

Zwischenprüfung:
Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Gesellenprüfung:
Die Ausbildung schließt mit einer Gesellenprüfung ab.

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