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Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

Wie spart man Energie, wie funktioniert Photovoltaik? Und wie funktionieren intelligente Häuser? Lerne, in deiner Ausbildung zum/zur Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, wie modernste Technik ganze Gebäude steuert und außerdem dem Klima nützt.

Immer mehr Menschen wollen es so komfortabel wie möglich haben, sowohl im Büro als auch zuhause – und gleichzeitig Energie und Geld sparen und die Umwelt schützen. Strom wird immer wertvoller und die Geräte, die wir täglich nutzen, müssen deshalb immer sparsamer werden. Aber: Praktisch und leicht zu bedienen sollen sie auch sein! Hier kommst du ins Spiel. Du lernst alles über elektrische Sicherheit, Elektromobilität, Energieverteilungsanlagen, Beleuchtungs- und Antriebssysteme und Blitzschutzanlagen.

Du installierst und konfigurierst die Systeme in den unterschiedlichsten Gebäuden – vom Wohnhaus bis zur modernen Fabrik. Läuft mal was nicht, kannst du den Fehler analysieren und beheben. Wärmepumpen, elektrische Heizungssysteme, Photovoltaik und Batteriespeichertechnik sorgen dank deiner Kenntnis für einen sparsamen, sicheren und entspannten Betrieb – und durch deinen Einbau von erneuerbaren Energien hilft das sogar der Umwelt.

Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Mit dem zweiten Lehrjahr beginnt die fachspezifische Ausbildung in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik. Die Ausbildung erfolgt dual, also parallel in einem Betrieb und in einer entsprechenden Berufsschule.

 

Infos zur Ausbildung

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  • Konzipieren von Systemen
  • Installieren und in Betrieb nehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen
  • Aufstellen und in Betrieb nehmen von Geräten
  • Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleit- und Fernwirkeinrichtungen
  • Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen
  • Prüfen und Instandhalten von gebäudetechnischen Systemen

Ausbildungsdauer:
3,5 Jahre

Gesellenprüfung:

Teil 1:
Während der Berufsausbildung ist Teil 1 der Gesellenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Teil 2:

Die Ausbildung schließt mit Teil 2 der Gesellenprüfung ab.

 

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